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WaveTours AGB

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB) VON ACTION SPORTS TRAVEL GMBH STAND 01.07.2018

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Action Sports Travel GmbH (nachfolgend A.S.T. genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von A.S.T. bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit A.S.T. ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

Diese ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem A.S.T. einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gemäß § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von A.S.T. im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von A.S.T., nebst ergänzenden Informationen von A.S.T. für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.

Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende A.S.T. den Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von A.S.T. zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird A.S.T. dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.

1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das A.S.T. für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern A.S.T. auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist A.S.T. gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

1.4 A.S.T. weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen AMS TOURS und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch A.S.T. nicht mehr abgesagt werden kann.

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder A.S.T. die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.

2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist A.S.T. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung von A.S.T. ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von A.S.T., einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von A.S.T. unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.

3.2 Im Rahmen der von A.S.T. durchgeführten Busreisen wird das Gepäck in normalem Umfang befördert, d.h. maximal eine Tasche/ein Koffer (kein Hartschalenkoffer) mit max. 20kg (Maße: 80x50x30cm) und ein Handgepäckstück pro Person (max. 6kg). Das Gepäck und alle weiteren mitgenommenen Gegenstände sind vom Reisenden beim Umsteigen sowie beim Ein- und Ausladen zu beaufsichtigen. A.S.T. empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von A.S.T. nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von A.S.T. hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von A.S.T. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. A.S.T. hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von A.S.T. gesetzten angemessenen Frist

a)      die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,

b)      ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder

c)      die Teilnahme an einer von A.S.T. gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber A.S.T. nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von A.S.T. unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.

3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern A.S.T. bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)

4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber A.S.T. unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert A.S.T. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann A.S.T. eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von A.S.T. zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 A.S.T. hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei A.S.T. oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:

a) allgemeine Stornopauschale:

bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person

29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person

21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person

14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person

ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person.

 

b) besondere Stornopauschale:

Gruppenreisen, die mit Freiplätzen kalkuliert sind und oder einen Fixpreis für einen Reisebus bzw. eine Unterkunft als Leistungsbestandteil haben unterliegen besonderen abweichenden Stornopauschalen,  auf die in der jeweiligen Reiseausschreibung/Angebot sowie der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.

4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, A.S.T. nachzuweisen, dass A.S.T. durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.

4.5 A.S.T. behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit A.S.T. das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist A.S.T. verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von A.S.T. ausdrücklich empfohlen.

4.7 Ist A.S.T. infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung A.S.T. nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. A.S.T. kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Für den durch die Vertragsübertragung entstehenden Aufwand berechnet A.S.T. ein Serviceentgelt in Höhe von 25.- €.

5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn

5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

5.2 Sofern A.S.T. auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, fällt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25.- € je Vorgang an, das zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen ist; über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reisende vor der Umbuchung informiert.

5.3 Umbuchungswünsche des Reisenden ab 29 Tage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die A.S.T. ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. A.S.T. wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. A.S.T. empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch A.S.T.

7.1 A.S.T. kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn A.S.T.

a)      in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b)      in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat A.S.T. unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat A.S.T. unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

7.2 A.S.T. kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch A.S.T. nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt A.S.T., so behält A.S.T. den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die A.S.T. aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen  Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1 Reiseunterlagen

Der Reisende hat A.S.T. oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Busticket, Hotelvoucher) trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von A.S.T. mitgeteilten Frist erhält.

8.2 Mängelanzeige

A.S.T. ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel A.S.T. gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von A.S.T. vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von A.S.T. vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel A.S.T. direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von A.S.T. nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von A.S.T. für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.

Der Vertreter von A.S.T. ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit A.S.T. infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

8.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende A.S.T. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch A.S.T. verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:

a) Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck hat der Reisende umgehend beim Busfahrer anzuzeigen und sich bestätigen zu lassen.

b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich PureSC gem. den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an PureSC entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von A.S.T. für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch A.S.T. gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2 A.S.T. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von A.S.T. sind. A.S.T. haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens A.S.T. ursächlich waren.

9.3 A.S.T. haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von A.S.T. oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung

10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber A.S.T. geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt
mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen A.S.T. an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.

10.4 A.S.T. weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass A.S.T. nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte A.S.T. freiwillig daran teilnehmen, wird A.S.T. die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

11.1 A.S.T. unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn A.S.T. nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.

11.3 A.S.T. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende A.S.T. mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass A.S.T. eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Sportkurse und –programme von A.S.T.

12.1 Die von A.S.T. veranstalteten Reisen setzen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit voraus. Die Teilnahme an den von A.S.T. angebotenen Sportkursen und -programmen erfordert geistige und körperliche Fitness.

12.2 Während den Sportkursen und -programmen ist den Sportlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Der Reisende ist verpflichtet, die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kosten für den entsprechenden Kurs oder das Programm zur Folge.

12.3 Reisende, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, müssen über die geforderte und in der Ausschreibung beschriebene Erfahrung verfügen. Der zuständige Sportlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation den Reisenden auf ein für seine Kenntnisse geeigneten Sportkurs bzw. -programm umzubuchen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und A.S.T. findet deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Reisende kann A.S.T. nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von A.S.T. gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von A.S.T. vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)    wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und A.S.T.anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder

b)      wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Stand: 01.07.2018 / ©JD

Reiseveranstalter:

Action Sports Travel GmbH

Mexikoring 29 (4.OG)

D-22297 Hamburg

Geschäftsführer: Jens Höper

Telefon: +49 (040) 254 94 331

eMail: office@wavetours.com

Internet: www.wavetours.com

Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Action Sports Travel GmbH und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.wavetours.com/datenschutzerklaerung/ hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von Action Sports Travel GmbH angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

Fernabsatzverträge:

Action Sports Travel GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Action Sports Travel GmbH und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

Reiseversicherungen:

Action Sports Travel GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.