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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisevermittlung

Das Internet-Reiseportal www.atosto.de (nachfolgend Atosto) bietet seine Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Atosto.

Der Kunde ist diejenige natürliche Person, die das Reiseanmelde-Formular absendet. Falls der Reiseteilnehmer minderjährig ist, bestätigt der Kunde mit dem Absenden des Reiseanmeldeformulars, dass der Erziehungsberechtigte des Reiseteilnehmers der Buchung zustimmt.

Atosto ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“), tätig und vermittelt Reiseleistungen von Reiseveranstaltern, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen. Die Reiseveranstalter sind kommerzielle sowie gemeinnützige Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Atosto ist nicht als Reiseveranstalter tätig.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen, die auf elektronischem Wege über das Internet-Reiseportal www.atosto.de abgeschlossen werden.

Um den Text verständlich zu halten, haben wir uns bei Personenbezeichnungen wie z.B. der Kunde/die Kundin auf die männliche Form beschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

1. Vertragsschluss

1.1. Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage) macht der Kunde Atosto ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsauftrags. Danach soll Atosto einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Reiseveranstalter dar.
1.2. Atosto nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Atosto kommt zwischen Atosto und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.
1.3. Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Reiseveranstalter das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Reiseveranstalter erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung. Es gelten die Bestimmungen über den Reisevertrag gemäß § 651a ff. BGB.
1.4. Atosto vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Das Angebot des Reiseveranstalters ist limitiert und kann auch schon zum Zeitpunkt der Buchung nicht mehr verfügbar sein.
1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Atosto wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
1.6. Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen von Atosto

2.1. Auf materielle sowie immaterielle Zusatzleistungen von Atosto besteht kein Anspruch des Kunden.
2.2. Atosto kann dennoch nach vermittelter Buchung dem Kunden etwaige Leistungen zukommen lassen. Diese begründen aber keinesfalls eine Pflicht des Kunden zur Erbringung einer Gegenleistung.
2.3. In den Angeboten auf www.atosto.de sind keine Versicherungsleistungen enthalten, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen oder deren rechtsgeschäftlicher Erwerb angeboten wurde.

3. Buchung und Zahlung

3.1. Zahlungen, etwaige Stornierungen oder Umbuchungen erfolgen nur zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter.
3.2. Es gelten die Zahlungsmodalitäten des jeweiligen Reiseveranstalters. Atosto ist somit niemals Rechnungssteller gegenüber dem Kunden.
3.3. Bei Fragen über Modaltäten zur Reise und den Buchungsvorgang steht dem Kunden der Atosto-Kundenservice zur Verfügung. Atosto kann bei Fragen, die den Kenntnisstand seiner Vertreter übersteigen, den Kunden an den Kundenservice des Reiseveranstalters weiterleiten.
3.4. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung bei Atosto ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bekundet.

4. Datenschutz

4.1. Zum Zeitpunkt der Buchung gelten die Datenschutzbestimmungen von Atosto, zu finden unter https://atosto.de/datenschutz.
4.2. Atosto behandelt die persönlichen Daten des Reiseteilnehmers sowie des Kunden stets vertraulich. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nur bei Buchung an den entsprechenden Reiseveranstalter.
4.3. Durch die Buchungsanfrage erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten und die des Reiseteilnehmers zur Bearbeitung elektronisch gespeichert werden.

5. Rücktritt vom Reisevertrag

5.1. Der Kunde oder der Reiseteilnehmer selbst können vor Beginn der Reise durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Für Umbuchungen und Rücktritt vom Vertrag sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters von Bedeutung.
5.2. Die Rücktrittserklärung hat an den Reiseveranstalter zu ergehen, Atosto garantiert nicht dafür, dass Rücktrittserklärungen, die fehlerhafterweise an Atosto zugesandt wurden, an den Reiseveranstalter weitergeleitet werden.

6. Internationaler Personenverkehr

6.1. Für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Urlaubslandes ist der Kunde bzw. der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile die ihm aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu seinen Lasten.
6.2. Bei der Erteilung der Auskünfte geht Atosto davon aus, dass der Kunde bzw. der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist.

7. Haftung aus Leistungsstörungen des Reiseveranstalters

7.1. Atosto haftet nicht für die Durchführung der auf Website oder in den Unterlagen beschriebenen oder gebuchten Reiseleistungen.
7.2. Die Angaben zu den Reisen beruhen auf den Angaben der Reiseveranstalter und stellen keine Zusicherung seitens Atosto dar. Daher kann Atosto keine inhaltliche Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Eine Haftung von Atosto kommt nur dann in Betracht, wenn Atosto fehlerhafte oder unrichtige Angaben vor Vertragsschluss des Kunden bekannt waren oder bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt unter Beachtung von Treu und Glauben bekannt sein mussten und zwischen der Kenntniserlangung und der Buchung mehr als drei Tage vergangen sind.
7.3. Atosto haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
7.4. Sämtliche Beanstandungen an der Qualität der Leistung sind unverzüglich dem Reiseveranstalter zu melden. Entsprechende Qualitätssäumnisse kann der Kunde zur zukünftigen Behebung der Missstände Atosto mitteilen, welcher sich nach billigem Ermessen um die Klärung des Sachverhalts bemüht.
7.5. Atosto haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.6. Die Nichtüberprüfung der tatsächlichen Korrektheit der angegeben Eigenschaften der Reise durch Atosto bedeuten weder leichte noch grobe Fahrlässigkeit.
7.7. Atosto haftet nicht für den nicht von Atosto zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
7.8. Hat der Kunde Kenntnis über einen Fehler von Atosto erkannt oder musste er ihn billigerweise kennen, so hat er diesen unverzüglich Atosto mitzuteilen. Tut er dies nicht, erlöschen jene Haftungstatbestände, die bei Meldung des Fehlers mit bei zumutbarer Abhilfe von Atosto nicht eingetreten wären.

8. Streitbeilegungsverfahren

Atosto nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

Stand: November 2018