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Reiseversicherungen der HanseMerkur

Wir empfehlen ausdrücklich, bei Anmeldung zu einem Feriencamp eine Reiseversicherung abzuschließen. Diese sichert Sie ab und erstattet Ihnen im Schadenfall die entstandenen Kosten.

Am Ende der Buchung haben Sie direkt die Möglichkeit, eine passende Reiseversicherung abzuschließen. Atosto arbeitet mit dem Versicherungspartner HanseMerkur zusammen und bietet Ihnen bei fast allen Feriencamps folgende Reiseversicherungen an.

Reise-Rücktrittsversicherung

Die Reise-Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie selbstverschuldet die Reise nicht antreten können.

Folgende Kosten werden erstattet:

  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise oder bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 30,00 € pro Person/Objekt bis max. 42 Tage vor Reiseantritt
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt

Wenn folgende Ereignisse eintreten, sind Sie versichert:

  • Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
  • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Elementarereignisse am Urlaubsort
  • Erheblicher Schaden (min. 2.500,00 Euro) am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen in der versicherten Reisezeit
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 Euro je versicherte Person.

Premiumschutz

Das Schutzpaket beinhaltet folgende Versicherungen

  • Reise-Rücktrittsversicherung (s. oben)
  • Urlaubsgarantie
  • Notfall-Versicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reise-Haftpflichtversicherung

Reise-Rücktrittsversicherung

s. Beschreibung oben

Urlaubsgarantie

Folgende Kosten werden erstattet:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch innerhalb der 1. Hälfte der gebuchten Reise, max. in den ersten 8 Reisetagen aus versichertem Grund, bei späterem Abbruch der Reise Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Reisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten bei Reiseabbruch
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung oder verspätetem Antritt der Reise
  • Bei verspäteter Rückreise:
    • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort
    • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden

Wenn folgende Ereignisse eintreten, sind Sie versichert:

  • Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
  • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Elementarereignisse am Urlaubsort
  • Erheblicher Schaden (min. 2.500,00 Euro) am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen in der versicherten Reisezeit
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 Euro je versicherte Person.

Notfall-Versicherung

  • Organisation eines Krankentransportes vom Ort der stationären Behandlung in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus
  • Krankentransport bei Reisen in Deutschland bzw. in Länder mit einer Staatsgrenze zu
    Deutschland bis 2.500,00 €
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis max. 5.000,00 €
  • Fahrradschutz: Hilfe und Kostenübernahme bei Diebstahl bis max. 250,00 €
  • Schutzengel für Ihr Haus und für Ihr Fahrzeug bei einem erheblichen Schaden ab 2.500,00 €
  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmittel und Reisedokumenten
  • Übernahme der Kosten bei einem Reiseruf
  • Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr
  • kein Selbstbehalt

Reise-Unfallversicherung

Versicherungssummen:

  • im Todesfall1 10.000,00 €
  • im Invaliditätsfall1 bis zu 10.000,00 €
  • für Bergungskosten bis zu 5.000,00 €
  • für kosmetische Operationen bis zu 5.000,00 €
  • kein Selbstbehalt

Reisegepäck-Versicherung

Versicherungssummen:

  • für Einzelpersonen 2.000,00 €
  • kein Selbstbehalt

1 Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Corona-Zusatzschutz

Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den regulären Reiseversicherungen inkludiert. Pandemien wie Covid-19 sind bei uns generell versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz (Ausnahme: Urlaubsgarantie im Corona-Reiseschutz).

Der spezielle Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, bietet Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub.

Der Corona-Zusatzschutz erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn folgende Ereignisse eintreten:

  • häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise

Folgende Kosten werden Ihnen erstattet:

  • die entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
  • der Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
  • die Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug

Gut zu wissen: Reiseversicherungen können Sie auch nachträglich abschließen!

Vielleicht entscheiden Sie sich während der Reisebuchung gegen eine Reiseversicherung. Und erst im Nachhinein denken Sie, dass es doch sinnvoll wäre, eine Reisversicherung abzuschließen.

Kein Problem! Sie können auch nachträglich eine Reiseversicherung passend zur gebuchten Ferienreise buchen!

Je nach Reise gelten unterschiedliche Fristen:

Reise-Rücktrittsversicherung

Aktuell abschließbar innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung.

Premiumschutz

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Rei-sebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Corona-Zusatzschutz

Zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließbar.