Merkzettel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SprachCamps Deutschland

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Zusammen mit der Internetseite bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SprachCamps Deutschland die gesamten Vorinformationen zu den SprachCamps und sind integraler Bestandteil des Reisevertrages.

Mit der Zusendung des Buchungsformulars erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SprachCamps Deutschland der Oskar lernt Englisch GmbH einverstanden und bietet den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung von Oskar lernt Englisch zustande. Der Buchende ist Vertragspartner auch für Buchungen, die dritte Personen betreffen, sofern sie durch ihn vorgenommen werden. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass alle Sorgeberechtigten mit der Teilnahme des Kindes am SprachCamp einverstanden sind.

2. Unsere Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leitungsbeschreibungen in Prospekt bzw. auf der Webseite, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldebestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche, wie z. B. Unterbringung mit Freunden oder eine bestimmte Zimmerart, versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden erstattet.

3. Zahlungsweise

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung von 150,- € für SprachCamps mit Übernachtung, 50,- € für SprachCamps ohne Übernachtung fällig. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der besonderen Pauschalreiseform, einer betreuten Kinder- und Jugendreise. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bedingt erhebliche zusätzliche Vorlaufkosten durch die Auswahl und Ausbildung qualifizierter Betreuer. Der Reisepreis ist abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung mit Aushändigung der weiteren Reiseunterlagen, spätestens jedoch vier Wochen vor Reiseantritt, fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Abreisetag) ist die Bezahlung des Reisepreises auch als Barzahlung möglich. Leistet der Kunde die fälligen Zahlungen nicht, so ist Oskar lernt Englisch berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Widerruf

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Oskar lernt Englisch. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Als Entschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen werden die folgenden Ersatzpauschalen berechnet:

  • bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn lediglich eine Pauschale in Höhe der Anzahlung
  • bei Rücktritt bis 40 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt von weniger als 20 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.

Eine Erstattung der gebuchten Reiseversicherung ist nicht möglich und daher nicht in den o. a. Pauschalen enthalten. Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Kunden nachzuweisen, dass Oskar lernt Englisch keine oder geringere Aufwendungen als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Das gesetzliche Recht des Kunden gem. §651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Ein Anspruch des Kunden nach Abschluss des Reisevertrages auf Änderung des Reiseortes oder des Reisetermines (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, so kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Bis zum Beginn der Reise kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine dritte Person in den Reisevertrag eintritt. Oskar lernt Englisch kann dem Widersprechen, falls der Dritte den Reiseanforderungen nicht entspricht. Für diese Umbuchung kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Ein Widerruf des Reisevertrages ist nicht zulässig.

5. Zusätzliche Bedingungen Wassersport

Unter Wassersport werden Windsurfen, Segeln, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboarding, Kanu- und Kajakfahren und alle anderen Sportarten verstanden, die mit Hilfsmitteln auf oder im Wasser stattfinden. Wassersport findet in der Natur statt und ist von ihr abhängig. Bei Ausfall des Wassersportprogramms oder eines Teiles davon wegen Schlechtwetters besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon. Das Material ist grundsätzlich versichert. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung leistet die Versicherung jedoch keinen Ersatz. Gleiches gilt für Schäden, die infolge von Missachtung der Anweisungen oder der Sicherheitsbestimmungen entstehen. In diesen Fällen ist der Teilnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass der Teilnehmer gesundheitlich und sportlich in der Lage ist am Wassersport teilzunehmen und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser frei schwimmen kann. Über den Wegfall dieser Voraussetzungen ist Oskar lernt Englisch unverzüglich zu informieren. Wenn die Voraussetzungen während der Reise entfallen, kann der Teilnehmer vom Wassersport ausgeschlossen werden oder, wenn möglich, andere, für ihn gefahrlose Beschäftigungen zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern, Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.

6. Zusätzliche Bedingungen Reitsport

Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer eine Reitkappe und geeignete Bekleidung und Schuhe beim Reiten ständig tragen. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Reiterhofpersonals keine Folge leisten und damit sich, andere Teilnehmer oder Pferde gefährden, so kann er von den Reitsportveranstaltungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht.

7. Zusätzliche Bedingungen Segelschiff Pippilotta

Mit der Einschiffung an Bord wird jeder Teilnehmer Mitglied der Besatzung. Jeder Teilnehmer nimmt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teil und verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Das Schiff wird am Ende des Törns von den Teilnehmern gründlich gereinigt und sauber hinterlassen. Sollte ein Törn ausfallen, erhalten die Teilnehmer den vollen Reisepreis erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Abgangs- bzw. Ankunftshäfen und -zeiten können aus einem wichtigen Grund verändert werden. Die Teilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden am Schiff, seiner Einrichtung und Ausrüstung. Außerdem obliegt ihnen die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften.

8. Abholung, Krankheitskosten

Falls am Rückreisetag der Teilnehmer am Camport nicht bis zu dem in den Reiseunterlagen angegebenen Zeitpunkt abgeholt wurde, so kann der Teilnehmer ohne weitere Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten den lokalen Jugendbehörden bzw. dem Kindernotdienst übergeben werden. Entstehen Kosten aus der verspäteten Abholung oder der Nicht-Abholung, so sind diese vom Kunden zu tragen. Werden Teilnehmer nicht vom Day- Camp abgeholt, so können sie nach einer angemessenen Frist auf Kosten des Kunden zum Kindernotdienst gebracht, bzw. den Jugendbehörden übergeben werden. Die Zeit nach Ende des DayCamps bis zur Abholung kann als Betreuungszeit in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Kind während des Aufenthaltes im SprachCamp ärztliche Hilfe benötigen, so gehen alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten zum Arzt/ Krankenhaus, Kosten der medizinischen Versorgung) zu Lasten des Kunden und sind umgehend nach Vorlage von Belegen zu erstatten.

9. Freizeitaktivitäten

Alle Freizeitaktivitäten und Ausflüge, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind im Reisepreis enthalten. Sie können jedoch von Camp zu Camp variieren und sind ggf. von den Wetterbedingungen abhängig und natürlich von den Interessen der Teilnehmer. Alle genannten Sport- und Kreativaktivitäten und Ausflüge sind als Beispiele zu verstehen. Ein Anspruch auf Angebot oder Teilnahme an bestimmten Sport- und Kreativangeboten und Ausflügen besteht ausdrücklich nicht. Durch seine Anmeldung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass das Kind an allen beschriebenen Aktivitäten, Sport- und Workshopangeboten im Camp teilnehmen darf, sofern er nichts anderes ausdrücklich erklärt.

10. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Leistungsänderungen) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Oskar lernt Englisch eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

11. Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Teilnehmer ein Koffer oder eine Reisetasche sowie ein Handgepäckstück. Abweichungen hiervon sind vor Reiseantritt mit Oskar lernt Englisch abzustimmen.

12. Pass- und Visavorschriften

Oskar lernt Englisch informiert die Kunden über wichtigen Reisevorschriften wie Einreise- und Gesundheitsvorschriften in den Reiseunterlagen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Oskar lernt Englisch kann die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen nicht garantieren. Alle Einreisebedingungen im Zusammenhang mit der gebuchten Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Lasten des Kunden. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

13. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern während der Reise werden von Oskar lernt Englisch zur werblichen Darstellung der Reiseangebote von Oskar lernt Englisch verwendet. Das Einverständnis hierfür gilt als erteilt, sofern bei der Reisebuchung dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

14. Informationsvertrag

Oskar lernt Englisch verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, ihn regelmäßig per Newsletter mit Hinweisen zum Englischlernen, Tipps und Tricks der englischen Sprache und mit Informationen zum Angebot von Oskar lernt Englisch bezüglich SprachCamps, Sprachreisen und Sprachkursen zu versorgen. Der Kunde kann den Informationsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in dem er am Ende des Newsletters auf den Link „Abmelden“ klickt oder Oskar lernt Englisch die Kündigung in schriftlicher Form zukommen lässt.

15. Außerordentliche Kündigung/Mindestteilnehmerzahl

Oskar lernt Englisch kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder an einer ansteckenden Krankheit leidet und die Gefahr besteht Mitreisende anzustecken. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zu Lasten des Kunden. Erstattungen erfolgen entsprechend den Regelungen unter 4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Oskar lernt Englisch als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Oskar lernt Englisch kann bis spätestens 4 Wochen vor der Reise bzw. 2 Wochen bei Day- Camps von dem Vertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl (20 Teilnehmer/Reise; 20 Teilnehmer/ Sammeltransfer) nicht erreicht wird. Oskar lernt Englisch wird alles unternehmen, um evtl. Ersatzangebote zu stellen (z. B. Umbuchung auf andere Camps). Mit der Absage des Sammeltransfers steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht der gesamten Reise zu. Kommt die Reise nicht zustande, erstattet Oskar lernt Englisch den bereits gezahlten Reisepreis. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

16. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von Oskar lernt Englisch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Oskar lernt Englisch für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Oskar lernt Englisch gegenüber dem Kunden hierauf berufen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt Oskar lernt Englisch keine Haftung. Ausnahme: Die Wertgegenstände werden Oskar lernt Englisch ausdrücklich zur Verwahrung übergeben. Verursacht ein Teilnehmer Schäden an den Campunterkünften, dem Eigentum von Oskar lernt Englisch oder dem Eigentum anderer Leistungsträger, so sind diese von dem Teilnehmer zu tragen. Benötigt ein Teilnehmer während der Reise ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung, so sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.

17. Gewährleistung

Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllt Oskar lernt Englisch seine Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen sind sofort an das vor Ort anwesende Oskar lernt Englisch- Personal oder an die Zentrale in Berlin zu richten. Leistet Oskar lernt Englisch nicht in einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so hat der Kunde das Recht zur Kündigung des Vertrages. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Oskar lernt Englisch verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse der Teilnehmer geboten wird. Der Kunde kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Oskar lernt Englisch nicht zu vertreten hat.

18. Verjährung

Ansprüche wegen Reisemängeln (§§ 651c bis 651f BGB) verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Oskar lernt Englisch gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von Oskar lernt Englisch maßgebend.

21. Veranstalter

Oskar lernt Englisch GmbH Lauterstraße 21 | 12159 Berlin | Geschäftsführer: Wolfgang Beims Telefon: 030/33 93 79 40 | Fax: 030/33 93 79 450 Amtsgericht: Berlin Charlottenburg HRB 85583 Stand: November 2018