Hast du Lust darauf frische Bergluft zu schnuppern und den Tag auf der Skipiste mit anderen Kids zu verbringen? Schneebedeckte Pisten, strahlender Sonnenschein und jede Menge Spaß auf zwei (oder wer mag auch auf einem) Brettern – so soll diese Skifreizeit werden. Mitfahren dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 15 Jahren, die bereits Vorkenntnisse besitzen. Da aber jeder unterschiedlich gut ist, werden die Gruppen nicht nach Alter, sondern nach Können eingeteilt: Diejenigen mit etwas weniger Vorerfahrung, können sich erst einmal an den flachen Hängen versuchen, während sich die Fortgeschrittenen an die steilen Pisten heranwagen. Damit die müden Beine sich erholen können, ist ein Spaßtag abseits der Ski- und Snowboardpisten geplant. Wer keine eigene Skiausrüstung besitzt, kann diese vor Ort bei einem externen Anbieter auf eigene Kosten ausleihen.
Hinweis: Bei dieser Freizeit handelt es sich nicht um einen Skikurs für blutige Anfänger:innen. Vorkenntnisse sind zwingend notwendig!
Unterkunft & Verpflegung
Die angehenden Skiprofis werden in Mauthen in der Sportherberge Fit und Funin Mehrbettzimmern übernachten. Die Unterkunft verfügt über eine Küche, Aufenthaltsräume und Sanitäranlangen.
Außerdem werden insgesamt drei Mahlzeiten am Tag angeboten, Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Eine der Mahlzeiten ist immer warm, welche dies ist, hängt von der Örtlichkeit, dem Programm und den Wünschen der Gruppe ab. Tee, Leitungswasser, Obst und kleine Snacks stehen jederzeit zur Verfügung.
Gekocht wird gemeinsam – so ist das bei FFA üblich. Zusammen mit den Teamer:innen dürfen die Teilnehmenden schnippeln, brutzeln, rühren und braten. Denn auch das gehört zu unserem Konzept der Verantwortungsübernahme! Was gekocht wird, entscheidet die Gruppe in einer Abstimmung am Anfang der Woche.
Anreise
Treffpunkt am Beginn und Ende der Fahrt ist München. Bis/Ab München gilt Selbstanreise/-abreise.
Leistungen inklusive
Hin- und Rückreise ab/bis München mit einem Reisebus
Übernachtung im Haus mit Mehrbettzimmern
Vollverpflegung
Material (ausgenommen Ski-/Snowboardausrüstung)
Programm
Betreuung durch qualifizierte Jugendleiter*innen
Skipass an 4 Tagen
Organisatorisches im Überblick
Anmeldeschluss
15.02.2023
Hinweis
Bei diesem Camp gibt es keinen Nürnberg Pass Rabatt.
Zu einer guten Ferienfreizeit gehört ein gutes Team. Das besteht bei dem Veranstalter Fahrten-Ferne-Abenteuer (nachfolgend “FFA”) in der Regel aus zwei Freizeitleitungen sowie einem*einer Junior-Teamer*in pro Kleingruppe.
Eine Kleingruppe besteht aus fünf bis acht Teilnehmer:innen und wird rund um die Uhr von ihrem*ihrer Ansprechpartner*in betreut.
Die Freizeitleitungen sind stets volljährig, bei den Junior-Teamer*innen ist das nicht zwingend notwendig.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kinder oft besser von Jugendleiter*innen lernen, zu denen der Altersunterschied geringer ist. Sie gelten jüngeren Kindern als Vorbilder und können sich selbst noch gut in die Kids hineinversetzen.
Die Teamer*innen sind ehrenamtlich tätig, d. h. sie erhalten zwar eine geringe Aufwandsentschädigung, leiten die Ferienfreizeiten aber ehrenamtlich aus Überzeugung und weil sie Spaß daran haben.
Persönlich ausgewählt und ausgebildet
Auf die Qualifikation unserer Teamer*innen legt FFA großen Wert: Sie alle wurden von FFA persönlich ausgewählt und ausgebildet und verfügen über einen Erste-Hilfe-Schein und ein erweitertes Führungszeugnis.
Teamer*innen, die mehrere Jahre bei FFA tätig sind, haben meist auch eine „Juleica“, also eine Jugendleitercard. Dazu kommen regelmäßige Auffrischungskurse und Weiterbildungen. Mehr erfahren…
Veranstalter
Fahrten-Ferne-Abenteuer Ferienwerk
Dieses Feriencamp wird von Fahrten-Ferne-Abenteuer Ferienwerk (FFA) veranstaltet.
FFA ist Veranstalter von erlebnispädagogischen Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland und (fast) der ganzen Welt. Ursprünglich als Ferienwerk des Pfadfinderbundes Weltenbummler e.V. gegründet, ist FFA heute noch enger Kooperationspartner mit dem Pfadfinderbund. FFA ist nach §75 SGB VIII bundesweit als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Fahrten-Ferne-Abenteuer über sich selbst:
Für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 18 Jahren veranstalten wir in unterschiedlichen Altersklassen spannende und vielseitige Abenteuerfreizeiten – und das das ganze Jahr über! Darüber hinaus wollen wir junge Menschen zu ehrenamtlichem Engagement motivieren, indem wir ihnen die Möglichkeit bieten, sich als Jugendleiter:in ausbilden zu lassen und bei Interesse auch der Pfadfinderei beizutreten.
Wir stehen dabei in enger Kooperation mit den erlebnispädagogischen Einrichtungen des Fahrten-Ferne-Abenteuer Abenteuerzentrum gGmbH in Berlin: dem Abenteuerzentrum im Grunewald, dem Seilgarten im Grunewald und dem Waldkindergarten Fila in Berlin.
Unser Selbstverständnis
Unsere außergewöhnlichen Ferienfreizeiten stehen abenteuerlustigen jungen Menschen im gesamten deutschsprachigen Raum offen. Wir ermöglichen Kindern und Jugendlichen dabei Abenteuer abseits des Alltags – ganz unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Sonstigem. Gemeinsam mit unseren qualifizierten und erfahrenen Freizeitleitungen sind erlebnisreiche Wochen in und mit der Natur vorprogrammiert.
Die Freizeiten
„Fahrten-Ferne-Abenteuer“ – unser Name ist unser Programm. Im Kanu durch Deutschland, als Zauber*in in Hogwarts, auf Actionsuche im Allgäu, ob Reitercamp, Abenteuer Wildnis oder Kletterfreizeit in der fränkischen Schweiz: das Programm ist bunt und vielfältig. Hier findet jede*r sein passendes Abenteuer.
Für die Kleinsten zwischen 7 bis 9 Jahren gibt es unsere Mini-Camps. Für 9-12-jährige Kids haben wir stationäre Camps von einer Woche Dauer. Geschlafen wird bei beiden in Zelten, Blockhütten oder Häusern in Deutschland, meist in Bayern.
Für Kids zwischen 4 und 10 Jahren bieten wir zusätzlich Tagesbetreuungen in Nürnberg an. Diese findet in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien von 7:30-16:30 Uhr statt. Die Tagesbetreuungen sind aufgeteilt in zwei Kategorien. Unsere sogenannten Mini-Ferienbetreuungen sind für Vorschulkinder im Alter von 4-6 Jahren und unsere Ferienbetreuungen sind für Schulkinder zwischen 6 und 10 Jahren.
Für die etwas Älteren zwischen 13 und 15 Jahren bieten wir spannende ein-bis zweiwöchige Fahrten an. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gibt es ein-bis zweiwöchige Touren, u.a. auch ins Ausland.
Neben unseren klassischen Freizeiten bieten wir außerdem internationale Begegnungen an. Bei unseren City Bounds können 14-17-Jährige fremde Länder und Kulturen kennenlernen und Europas Metropolen auf ganz besondere Weise erleben. Die City Bounds werden durch Erasmus+ gefördert und haben Workshopcharakter, um gezielt Vorurteile abzubauen und die Gemeinschaft zu fördern.
Egal wo und wie wir uns fortbewegen, immer sind die Gruppen selbständig und selbstbestimmt unterwegs.
Die Gruppe
Im Vordergrund unserer Ferienfreizeiten steht nicht die sportliche Höchstleistung, sondern immer das Erlebnis in der Natur und der Spaß am gemeinsamen Unterwegssein. Die Gruppe hat bei den Fahrten und Zeltlagern einen hohen Stellenwert: die gemeinsam bestandenen Abenteuer lassen im Laufe einer Fahrt Fremde zu Freund*innen werden und es entstehen Kontakte, die oft viele Jahre währen.
Die Teilnehmer:innen
An unseren Ferienbetreuungen, Mini-Camps, Camps, Fahrten, Touren und City Bounds können Kinder und Jugendliche von 4-18 Jahren aus dem gesamten deutschsprachigen Raum teilnehmen. Das Alter der Teilnehmer*innen richtet sich nach dem Charakter der Freizeit. Die einzelnen Gruppen werden in der Regel wiederum altersmäßig homogen zusammengestellt. Bei einzelnen Freizeiten kann es Ausnahmen geben. So wird beispielsweise bei der Skifreizeit nach fahrerischem Können eingeteilt, um für alle den Fahrspaß zu gewährleisten. Die Gruppen besitzen großen Freiraum und jede*r Teilnehmer*in hat die Chance, sich gemäß seiner*ihrer Interessen und Fertigkeiten einzubringen. So werden aus Teilnehmer*innen Mitgestalter*innen.
Das Besondere
Unsere Ferienfreizeiten finden unter dem Aspekt der Erlebnispädagogik statt. Dabei steht die unmittelbare Gruppenerfahrung in der Natur im Mittelpunkt. Die Teilnehmer*innen werden dabei zur Aktivität animiert, was uns von den üblichen Standardferienprogrammen abhebt. Bei uns wird gemeinsam gekocht, gegessen und gelacht! Um Abenteuerfreizeiten in der Natur durchführen zu können, bedarf es besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten. Deshalb vermitteln wir in unseren Ausbildungskurse Wissen aus den Bereichen der Pfadfindermethode und (Erlebnis-)Pädagogik. Wer im Schlafsack unter Klaustrophobie leidet, sich durch eine Ameise im Zelt aus der Fassung bringen lässt oder keine Reise ohne Glätteisen antreten will, sollte sich die Teilnahme an einer unserer Freizeiten allerdings gut überlegen…
Häufige Fragen | FAQ
Häufige Fragen & Antworten | FAQ
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Feriencamps von dem Veranstalter Fahrten-Ferne-Abenteuer Ferienwerk (FFA):
Sind Handys erlaubt?
Grundsätzlich ja.
Handys sind ein fester Bestandteil der heutigen Kommunikationskultur und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Deswegen verbieten wir die Handynutzung nicht, sondern befürworten sogar das Fotografieren mit den elektronischen Geräten. Jedoch darf die Handynutzung weder das Programm noch die Gruppendynamik stören, beispielsweise durch „Spielen“ am Handy während der Programmpunkte oder aus Langeweile in den Pausen.
Daher vereinbaren unsere Betreuer*innen zu Beginn der Freizeit gemeinsam mit den Teilnehmer*innen klare Regeln über den Umgang mit dem elektronischen Gerät. Wichtig zu bedenken ist ebenfalls, dass bei vielen unserer Freizeiten in Zelten – ohne Steckdosen – übernachtet wird, sodass es oft keine Möglichkeit gibt, um das eigene Handy regelmäßig aufzuladen.
Unsere Teamer*innen haben ihre Handys stets dabei, um im Notfall schnell agieren zu können. Darüber hinaus dürfen natürlich alle Kinder mit ihren Eltern telefonieren. Wer Heimweh oder ein Problem hat, kann sich jederzeit an die Teamer*innen wenden. Diese können am schnellsten helfen und die Situation klären. Manchmal ist es dann gar nicht mehr notwendig, die Eltern anzurufen.
FFA übernimmt keine Haftung für Schäden an elektronischen Geräten oder gar den Verlust.
Packliste – Was muss eingepackt werden?
Um Sie beim Packen zu unterstützen, haben wir hier ein paar Tipps für Sie.
Generell gilt: Bei Hausfreizeiten sollten Bettlaken und Schlafsäcke eingepackt werden. Geschirr und Besteck sind in der Regel vorhanden.
Bei Zeltfreizeiten sollten die Kinder entsprechend Isomatten und Schlafsäcke mitnehmen und auch Plastikteller und -besteck parat haben. Etwa 4 Wochen vor Beginn der Freizeit erhalten Sie von uns auch einen Infobrief, in dem weitere Informationen zur jeweiligen Freizeit zu finden sind.
Abenteuerfahrten- und touren
Es ist unbedingt notwendig, dass Ihr Kind einen bequemen und passenden Rucksack besitzt, da es ihn bei den meisten Fahrten über längere Distanzen tragen musst. Wenn Sie neue Wanderschuhe kaufen, lassen Sie sie Ihr Kind vorher gut einlaufen! Daneben sind Regenponcho und eine wasserdichte Hülle für den Rucksack nötig. Wenn dann die Kleidung zusätzlich noch in eine Plastiktüte gesteckt wird, kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Weitere Infos zur Ausrüstung erhalten Sie ca. 4 Wochen vorher.
Rucksack oder Koffer?
Die Antwort lautet ganz klar: Rucksack! Am besten ist ein Wanderrucksack. Bitte nur ein Gepäckstück mitnehmen und für die Anreise sowie Tagesausflüge einen kleinen Tagesrucksack. Bitte vermeiden Sie sperrige Hartschalenkoffer oder Reisetaschen, die Ihr Kind nicht selbst tragen kann. Bei mehrwöchigen Fahrten und Touren ist ein Rucksack ohnehin Pflicht!
Packen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind! Viele Kinder wissen nicht, was alles in ihrem Rucksack steckt, und lassen daher Dinge einfach liegen. Bewährt hat es sich auch, die Gegenstände mit dem Namen Ihres Kindes zu kennzeichnen.
Wenn die Freizeit zwei Wochen dauert, legen wir einen Waschtag ein. Daher packen Sie bitte Unterwäsche und Socken nur für eine Woche! Je nach Programm können weitere Gegenstände nötig oder sinnvoll sein, z.B. Skiausrüstung für Skifreizeiten.
Welche Regeln gelten im Camp? Was ist mit Alkohol, Zigaretten und Drogen?
Wie überall im Leben, gibt es auch bei uns Regeln, die jede*r Teilnehmer*in einhalten muss. Teilnehmer*innen, die sich nicht an die Regeln halten können oder wollen, müssen wir auf eigene Kosten nach Hause schicken.
Hier die wichtigsten Regeln im Überblick, die für alle Freizeiten gelten. Je nach Altersstufe und Zusammensetzung der Gruppe können die Teamer*innen auch weitere Regeln aufstellen. In jedem Fall werden die Regeln zu Beginn der Freizeit mit den Teilnehmer*innen besprochen:
Auf den Freizeiten soll ein freundliches und respektvolles Miteinander herrschen. Verbale und körperliche Gewalt werden nicht toleriert
Teilnehmer*innen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis einer*eines Betreuerin*Betreuers von der Gruppe entfernen
Absolutes Rauch-, Alkohol-, und Drogenverbots
Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind nicht erlaubt
Versicherung
Reiseversicherungen über HanseMerkur
Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Anmeldung zu einem Feriencamp eine Reiseversicherung abzuschließen. Diese sichert Sie ab und erstattet Ihnen im Schadenfall die entstandenen Kosten.
Im Zuge der Buchung haben Sie direkt die Möglichkeit, eine passende Reiseversicherung abzuschließen. Atosto arbeitet mit dem Versicherungspartner HanseMerkur zusammen und bietet Ihnen folgende Reiseversicherungen an. Der Preis der Versicherung richtet sich jeweils nach dem Reisepreis und dem Reiseziel.
Reise-Rücktrittsversicherung
Schutzpaket
Corona-Zusatzschutz (in Kombination mit einer der beiden obigen Versicherungen)
Die Reise-Rücktrittsversicherung ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie selbstverschuldet die Reise nicht antreten können.
Folgende Kosten werden erstattet:
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise oder bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden
Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 30,00 € pro Person/Objekt bis max. 42 Tage vor Reiseantritt
Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt
Wenn folgende Ereignisse eintreten, sind Sie versichert:
Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen
Verkehrsmittelverspätung
Elementarereignisse am Urlaubsort
Erheblicher Schaden (min. 2.500,00 Euro) am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen in der versicherten Reisezeit
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 Euro je versicherte Person.
Premiumschutz
Das Schutzpaket beinhaltet folgende Versicherungen
Reise-Rücktrittsversicherung (s. oben)
Urlaubsgarantie
Notfall-Versicherung
Reise-Unfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Reise-Rücktrittsversicherung
s. Beschreibung oben
Urlaubsgarantie
Folgende Kosten werden erstattet:
Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch innerhalb der 1. Hälfte der gebuchten Reise, max. in den ersten 8 Reisetagen aus versichertem Grund, bei späterem Abbruch der Reise Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Reisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten bei Reiseabbruch
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung oder verspätetem Antritt der Reise
Bei verspäteter Rückreise:
Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden
Wenn folgende Ereignisse eintreten, sind Sie versichert:
Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen
Verkehrsmittelverspätung
Elementarereignisse am Urlaubsort
Erheblicher Schaden (min. 2.500,00 Euro) am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen in der versicherten Reisezeit
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 Euro je versicherte Person.
Notfall-Versicherung
Organisation eines Krankentransportes vom Ort der stationären Behandlung in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus
Krankentransport bei Reisen in Deutschland bzw. in Länder mit einer Staatsgrenze zu
Deutschland bis 2.500,00 €
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis max. 5.000,00 €
Fahrradschutz: Hilfe und Kostenübernahme bei Diebstahl bis max. 250,00 €
Schutzengel für Ihr Haus und für Ihr Fahrzeug bei einem erheblichen Schaden ab 2.500,00 €
Hilfe bei Verlust von Zahlungsmittel und Reisedokumenten
Übernahme der Kosten bei einem Reiseruf
Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr
kein Selbstbehalt
Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen:
im Todesfall1 10.000,00 €
im Invaliditätsfall1 bis zu 10.000,00 €
für Bergungskosten bis zu 5.000,00 €
für kosmetische Operationen bis zu 5.000,00 €
kein Selbstbehalt
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssummen:
für Einzelpersonen 2.000,00 €
kein Selbstbehalt
1 Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Corona Reiseschutz
Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den regulären Reiseversicherungen inkludiert. Pandemien wie Covid-19 sind bei uns generell versichert und auch bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz (Ausnahme: Urlaubsgarantie im Corona-Reiseschutz).
Der spezielle Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, bietet Ihnen in dieser Zeit die bestmögliche Absicherung für einen sorglosen Urlaub.
Der Corona-Zusatzschutz erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn folgende Ereignisse eintreten:
häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise
Folgende Kosten werden Ihnen erstattet:
die entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
der Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
die Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug
Der Veranstalter informiert sich wöchentlich über die aktuelle Situation. Sobald es Neuerungen gibt und feststeht, von welchen Einschränkungen das Veranstalten von Ferienfreizeiten betroffen ist, werden – falls notwendig – Hygienekonzepte erstellt.
Weitere Hinweise
Teilnahmevoraussetzung
Alle Kinder und Jugendliche im angegebenen Alter sind herzlich willkommen!
Damit die Altersspanne zwischen dem jüngsten und dem ältesten Teilnehmenden nicht allzu groß ist, sollte das Alter der Kinder nicht mehr als 2-3 Monate vom angegebenen Alter abweichen.
Bei Freizeiten, welche Schwimmaktivitäten anbieten, sind Schwimmkenntnisse vorausgesetzt.
Rabatte & Kooperationen
Nürnberg-Pass
Ggfs. findet diese Freizeit in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg statt. (Wenn dies der Fall ist, erscheint im Anmeldeformular der entsprechende Rabatt).
Kinder mit Nürnberg-Pass zahlen circa 50% des Teilnehmerbeitrags. Bitte geben Sie dazu im Online-Anmeldeformular im Anmerkungsfeld die Nummer des Nürnberg-Passes an und legen diesen entweder zu Beginn der Ferienbetreuung dem*der Betreuer*in zur Ansicht vor oder faxen/mailen eine Kopie des Passes an Fahrten-Ferne-Abenteuer Ferienwerk (nachfolgend FFA). Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der vergünstigten Plätze begrenzt ist.
Zuschüsse durch das Jugendamt
Da FFA bundesweit als freier Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII anerkannt ist, besteht die Möglichkeit Zuschüsse durch das Jugendamt, Jobcenter, Landramtsamt o.ä. zu erhalten. Für Informationen über Voraussetzungen und Ablauf, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt.
Auch eine Bezahlung mit Bildungs- und Teilhabe-Gutscheinen ist möglich.
Zahlungsinformation
Nach dem Gesetz muss der Reisende Zahlungen und Anzahlungen nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheins leisten. Dieser Sicherungsschein bezeugt, dass der Veranstalter den Reisenden gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters versichert hat.
FFA händigt dem Teilnehmer diesen Sicherungsschein mit den Reiseunterlagen aus. Die vollständigen Reiseunterlagen werden dem Reisenden von FFA nach Eingang der Restzahlung ausgehändigt. Bei nicht vollständiger Bezahlung innerhalb der Fristen kann FFA die Teilnahme verweigern.
Teilnehmerzahl
Die Reise findet statt, wenn mindestens 10 Teilnehmer:innen erreicht wird.
Stornobedingungen
Der Reisende kann jederzeit (egal aus welchem Grund) vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter Fahrten-Ferne-Abenteuer Ferienwerk gGmbH (nachfolgend FFA).
Im Falle eines Rücktritts von seiten des Teilnehmers werden Stornierungsgebühren gemäß den Veranstalter-AGB fällig:
Bis 45. Tag vor Antritt: 10%, mind. 25€
Bis 35. Tag: 20%
34. bis 22. Tag: 30%
21. bis 15. Tag: 50%
14. bis 7. Tag: 75%
6. bis 1. Tag: 90%
Absage am Tag d. Reiseantritts: 100%
Bei Flugreisen beträgt die Stornogebühr unabhängig vom Buchungsdatum immer 100%.
Die Entschädigung berechnet sich für jeden zurückgetretenen Teilnehmer jeweils aus dem Reiseendpreis.
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