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Informationen rund um Corona

Liebe Eltern, liebe Kinder,

die aktuelle Lage rund um Corona stellt uns alle, die wir in der Kinder- und Jugendreisebranche tätig sind, vor beispiellose Herausforderungen.

Die Verunsicherung, ob Feriencamps stattfinden und unbesorgt gebucht werden können, verstehen wir sehr gut.

Wir möchten Ihnen versichern: Alle Veranstalter, die die Feriencamps organisieren und betreuen, beobachten die Situation sehr genau. Dabei steht die Gesundheit und Sicherheit der Teilnehmer und des Teams selbstverständlich an erster Stelle!

Niemand weiß, wie lange die Corona-Krise andauern wird. Und zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine 100% zuverlässige Aussage darüber getroffen werden, welche Ferienlager wie geplant stattfinden können. Die Veranstalter prüfen laufend, ob die Vorschriften zur COVID-19 Prävention eine sichere Durchführung der Feriencamps erlauben.

Unsere Empfehlung: Buchen Sie unbesorgt!

Wir empfehlen Ihnen, unbesorgt ein Feriencamp zu buchen. Und zwar aus mehreren Gründen:

  • Falls das Camp aufgrund von Corona abgesagt wird, erhalten Sie die vollen Kosten zurück
  • Wenn das Camp stattfindet, dann nur unter Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, die sich bereits im vergangenen Jahr bewährt haben
  • Je früher Sie buchen, desto größer die Auswahl an Terminen
  • Ihr Kind und Sie brauchen das Feriencamp und werden es genießen – garantiert! 🙂

Wie die jeweiligen Corona Maßnahmen in einem Camp aussehen erfahren Sie auf jeder Camp Beschreibung unter dem Punkt „Corona Infos / Hygienekonzept“.

Häufige Fragen

Was, wenn das Camp aufgrund von Corona abgesagt wird? Bekomme ich mein Geld zurück?

Ja! Wenn ein Feriencamp aufgrund von Corona von Seiten des Veranstalters abgesagt werden muss, erhalten Sie als Kunde Ihr Geld zurück!

Der Veranstalter wird sich in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ggfs. Alternativen anbieten. Zum Beispiel einen Reisegutschein oder die kostenfreie Umbuchung zu einem anderen Termin.

Sie haben aber auf jeden Fall das Recht, die vollen Kosten zurück zu erhalten.

Sogar im Falle einer Insolvenz von einem Veranstalter: Das Geld der Kunden unserer Partner-Veranstalter ist zu 100 Prozent sicher. Alle Reiseveranstalter sind nach § 651r und § 651w BGB dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, abzusichern.

Unsere Partner sind allerdings auch sehr darum bemüht, Ihnen – wenn möglich – alternative Möglichkeiten anzubieten. Sobald ein Feriencamp abgesagt werden sollte, werden die Veranstalter sich mit Ihnen direkt in Verbindung setzen und Ihnen bspw. Reisegutscheine anbieten oder die Möglichkeit, umzubuchen.

Sollten wir vielleicht aus Sicherheitsgründen das Feriencamp stornieren?

Wir raten von einer überstürzten Reisestornierung ab und empfehlen, abzuwarten. Denn bei Stornierungen ohne außergewöhnliche Gründe oder Umstände (z.B. Reiseverbot) fallen nach aktueller Rechtsprechung die in den jeweiligen Veranstalter AGB festgesetzten Stornokosten an.

Da Ihre Buchung jedoch für den Fall einer Corona-Absage abgesichert ist, ist Abwarten definitiv die bessere Option.

Das aktuelle deutsche Reiserecht sieht vor, dass Ihnen der volle Reisepreis erstattet wird, wenn eine Ferienreise aufgrund von Corona-Maßnahmen abgesagt werden muss.

Alle Informationen rund um die Stornobedingungen finden Sie in den AGBs des jeweiligen Veranstalters der Reise.

Ich habe bereits ein Ferienlager gebucht. Findet die Reise statt? Und was, wenn nicht?

Die Frage, ob das Feriencamp stattfindet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt vom Standort ab, da die Regelungen pro Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Die Entscheidung, ob ein Feriencamp abgesagt werden muss, kann zudem kurzfristig fallen. Denn die offiziellen Vorgaben können sich jederzeit ändern.

Die Veranstalter gehen  grundsätzlich davon aus, dass die Ferienlager stattfinden können und bereiten sich entsprechend sorgfältig vor, sodass diese dann auch reibungslos durchgeführt werden könnten.

Sollte die Reise letztlich doch von Seiten des Veranstalters abgesagt werden, werden Sie umgehend informiert. Dann haben Sie das Recht, die vollen Kosten zurückzuerhalten (s. Frage: „Was, wenn das Camp aufgrund von Corona abgesagt wird?“)

Was, wenn ich wegen Corona nicht anreisen kann?

Es könnte sein, dass der Fall eintritt, dass das Feriencamp wie geplant stattfindet und Sie im Zusammenhang mit Corona nicht anreisen können,

Grundsätzlich gelten in diesem Fall die regulären Stornokosten laut AGB des Veranstalters. Einige Veranstalter haben Ihre AGB diesbezüglich angepasst und bieten kulante Stornoregelungen an. Schauen Sie sich die jeweiligen Veranstalter AGB an.

Sie haben zudem die Möglichkeit, sich für diesen Fall mit dem Corona-Zusatzschutz abzusichern. Dieser kann in Kombination mit einer Reiseversicherung abgeschlossen werden.

Der Corona-Zusatzschutz erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn folgende Ereignisse eintreten:

  • häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin-, bzw. Rückreise

Folgende Kosten werden Ihnen erstattet:

  • die entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten
  • der Einzelzimmer-Zuschlags bei Teilstornierung
  • die Rückreise-Mehrkosten z. B. für Hotel oder Flug

Weitere Informationen rund um die Reiseversicherungen von der HanseMerkur finden Sie >> hier.