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YOUNGSTAR TRAVEL AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der YOUNGSTAR TRAVEL GmbH

1. Reisebedingungen
Nachstehende Reisebedingungen ergänzen die Rechtsbeziehungen zwischen dir und der YOUNGSTAR TRAVEL GmbH (im Folgenden kurz YOUNGSTAR oder Veranstalter genannt). Mit Vertragsschluss werden diese Bedingungen Bestandteil des Reisevertrages.

2. Abschluss des Reisevertrages
Bei minderjährigen Teilnehmern kommt ein Vertrag nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande.
Mit der Anmeldung bietest du dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Der Reisevertrag kommt zustande, indem YOUNGSTAR die Buchung durch schriftliche Bestätigung/ Rechnung innerhalb von 2 Wochen annimmt.

3. Zahlungen
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Rechnung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 80,- € fällig. Den Restbetrag zahlst du bitte nach Erhalt der Reiseinformationen ca. 3 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung. Ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dass einzelne Leistungen oder komplette Reisen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung. Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder trotz der bestehenden Möglichkeit nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Skipässe können grundsätzlich nicht anteilig erstattet werden, auch nicht mit Attest.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mindestens vier Monate liegen und sich in dieser Zeit unvorhersehbare Kostensteigerungen (Benzinpreise, Straßengebühren o.ä.) ergeben, ist YOUNGSTAR berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Diese Berechnung zur Preisanpassung / Kostensteigerung gilt bei Kostenerhöhung bis zum 21. Tag vor Reiseantritt und wird dem Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

6. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten; der Rücktritt sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. In diesem Fall, wie auch im Falle des Nichtantretens der Reise kann YOUNGSTAR eine angemessene Entschädigung verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei YOUNGSTAR: bis 50. Tag vor Reisebeginn 3 % des Reisepreises pro Person (mindestens aber 25,- €) / 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises / 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises / ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises / am Tag der Anreise 80 % des Reisepreises. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.)

7. Umbuchung
Eine Umbuchung ist bis zum Reisebeginn kostenlos möglich, sofern zu dem gewünschten Termin noch Plätze vorhanden sind. Die Umbuchung wird allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung von YOUNGSTAR wirksam. Ebenfalls kostenlos kannst du dich bis zum Reisebeginn durch eine dritte Person ersetzen lassen. YOUNGSTAR kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

8. Foto und Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung erlaubst du YOUNGSTAR, auf allen Fahrten entstandenes Video- und Fotomaterial zu verwenden und zu veröffentlichen. Die Verwendung beschränkt sich auf die Veröffentlichung auf Internetseiten, Katalogen und Werbeflyern des Veranstalters. Selbstverständlich wird Datenmaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, nicht verwendet. Solltest du nicht damit einverstanden sein, gebe dies bitte schriftlich vor Fahrtantritt bekannt.

9. Aufsichtspflicht und Betreuung
Durch Abschluss des Reisevertrages übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht über ihr Kind an den Veranstalter. Der Veranstalter delegiert die Aufsichtspflicht an das Betreuungsteam. Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen des Betreuungsteams Folge zu leisten hat.
Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen kann der/die Teilnehmer/in von der Reise ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend am Reiseort abzuholen, bzw. die Kosten für den Rücktransport (ggf. mit einer Begleitperson) zu tragen.
Bei außergewöhnlichen Erkrankungen, Behinderungen, besonderem Betreuungsbedarf des Kindes/Jugendlichen muss der Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn schriftlich darüber informiert werden. Da eine Einzelbetreuung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Reiseveranstalter in diesen Fällen das Recht vor, eine von den Erziehungsberechtigten mit der Betreuung vor Ort beauftragten Person zu verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

10. Rücktritt durch den Veranstalter
YOUNGSTAR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für YOUNGSTAR unzumutbar ist. YOUNGSTAR behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und hat weiterhin einen Anspruch auf mögliche Mehrkosten für den vorzeitigen Rücktransport. b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20. In diesem Fall ist YOUNGSTAR verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird ohne Abzüge unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. d) wenn die Gründe der Absage weder von YOUNGSTAR noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von YOUNGSTAR nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet. e) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann YOUNGSTAR den anteiligen Reisepreis verlangen.

11. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen.

12. Beförderung
Die Beförderung der Teilnehmer wird von Omnibusbetrieben durchgeführt, die Inhaber einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind. Das Unternehmen wird euch mit Versand der Reiseunterlagen mitgeteilt. Gepäck wird in normalem Umfang befördert, d.h. maximal ein Koffer und ein Handgepäckstück pro Person. Der Veranstalter haftet nicht für das Gepäck der Kunden. Das Gepäck ist vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen. (Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.)

13. Mitwirkungspflicht
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende in jedem Fall verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandungen im Zusammenhang mit den von YOUNGSTAR zu erbringenden Reiseleistungen sofort der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen, damit diese für Abhilfe sorgen kann. Falls eine Besserung/Regelung in angemessener Zeit nicht möglich ist: Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Zusammen mit der Reiseleitung muss der Teilnehmer eine Niederschrift über die Beanstandungen anfertigen.

14. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise schriftlich bei YOUNGSTAR geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Reisenden zuzurechnen war. Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag wegen mangelhafter Leistungserbringung verjähren 6 Monaten nach Mitteilung des Mangels.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Teile Bergisch Gladbach. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

17. Veranstalter
Soweit nicht anders angegeben, ist die YOUNGSTAR TRAVEL GmbH Veranstalter der Reisen. Informationen und Geschäftsbedingungen anderer Veranstalter erhaltet Ihr bei Interesse bei uns.