Merkzettel

Reisebedingungen zu Pauschal- und Reiseleistungsangeboten

für Vertragsabschlüsse ab 01.07.2018

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH, nachfolgend „DJH-UWE“ abgekürzt, ab dem 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreise- bzw. Reiseleistungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.      Voraussetzung für die Buchung, die Inanspruchnahme der Reiseleistungen und die Aufnahme in die Jugendherberge (JH)

1.1.   Voraussetzung für die Buchung der Reise, die Inanspruchnahme der Reiseleistungen und die Aufnahme in die JH ist die Einzel- oder Gruppenmitgliedschaft des Kunden bzw. seiner Gruppe im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Einzelheiten zur Mitgliedschaft können unter den unten, im Impressum, angegebenen Daten bzw. unter www.jugendherberge.de/mitgliedschaft abgefragt werden.

1.2.   Die Mitgliedschaft ist vor der Aufnahme des Kunden in die JH bei der Anreise nachzuweisen. DJH-UWE steht bis zum Erwerb bzw. zum Nachweis der Mitgliedschaft das Recht zu, den Bezug der Unterkunft und die Erbringung der sonstigen vertraglichen Leistungen zu verweigern.

Erfolgt der Erwerb bzw. der Nachweis der Mitgliedschaft trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung, spätestens bis zum Check-in in der JH, nicht, so kann DJH-UWE den Reisevertrag kündigen und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 6. dieser Reisebedingungen belasten.

1.3.   Der Reisevertrag wird nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 2. (Vertragsabschluss) auflösend bedingt durch den Nachweis bzw. den Erwerb der Mitgliedschaft abgeschlossen. Dies bedeutet, dass ohne einen solchen Nachweis kein vertraglicher Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen besteht.

1.4.   Minderjährige:

a) Für alleinreisende Minderjährige bis 14 Jahren besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Diese werden nur in Begleitung einer zur Personensorge berechtigten volljährigen Person in die JH des DJH-UWE aufgenommen. Zustimmungserklärungen von Sorgeberechtigten, die nicht gleichzeitig mit dem Kind als Gast aufgenommen werden, egal in welcher Form, ermöglichen keine Aufnahme des Minderjährigen.

b) Für alleinreisende Minderjährige ab 14 Jahren, für die DJH-UWE keine Betreuungsleistungen erbringt, besteht ein beschränkter Anspruch auf Aufnahme. Sie werden unter den nachstehenden Voraussetzungen in die JH des DJH-UWEaufgenommen, auch wenn sie nicht in Begleitung einer zur Personensorge berechtigten volljährigen Person sind. Eine solche Aufnahme erfolgt allerdings nur, wenn ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen sowie die Sorgeberechtigten-Erklärung ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben durch den/die Sorgeberechtigten des Minderjährigen vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten-Erklärung muss dabei zwingend und ausschließlich in der Form abgefasst sein, wie sie der DJH-UWE unter www.jugendherberge.de/elternerklaerung/ veröffentlicht hat. Sonstige Zustimmungserklärungen von Sorgeberechtigten in anderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtlich wirksam abgefasst sind.

c)Gegenüber alleinreisenden Minderjährigen, für die DJH-UWE Betreuungsleistungen als Teil der Reiseleistungen erbringt,werden Reiseleistungen nur erbracht, wenn der/die Sorgeberechtigte/n des minderjährigen Reisteilnehmers sein/ihr Einverständnis hierzu erteilt hat/haben. Die entsprechende Einverständniserklärung muss dabei zwingend und ausschließlich in der Form abgefasst sein, wie sie dem Kunden zusammen mit der Reiseanmeldung übermittelt wird. Einverständniserklärungen von Sorgeberechtigten in anderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtlich wirksam abgefasst sind.w

2.      Abschluss des Pauschalreise- bzw. Reiseleistungsvertrages, Verpflichtungen des Kunden

2.1.   Für alle Buchungswege gilt:

a) Diese Bedingungen gelten sowohl für Pauschalangebote als auch für alleinstehende Unterkunfts- und Tagungsleistungen von DJH-UWE. Jede nachstehende Bezugnahme auf den Begriff „Reiseleistung“ erfasst daher sowohl Pauschalreisevertragsleistungen als auch einzelne Unterkunftsleistungen i.S.d. § 651a Abs. 3 Nr. 2 sowie Tagungsleistungen, die entweder einzeln oder als Bestandteil einer Unterkunftsleistung angeboten werden.

b) Grundlage des Angebots von DJH-UWE und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c)Bei der Buchung von Paaren, Familien und Kleingruppen durch eine anmeldende Person sowie bei der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen Gruppenanmelder im Sinne der nachstehenden Ziffer 13.1 ist ausschließlich die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und der zugehörige Gruppenanmelder, nicht der einzelne Teilnehmer, Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber DJH-UWE. Soweit diese Bedingungen nachstehend Bezug nehmen auf den Begriff „Kunde“ als Vertragspartner von DJH-UWE, umfasst dies die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Reise- und Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von DJH-UWE vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von DJH-UWEvor, an das er für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit DJH-UWE bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist DJH-UWE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von DJH-UWE gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reiseleistungsvertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.2.   Für schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen von Reiseleistungen gilt:

a)DJH-UWE übermittelt dem Kunden auf Grundlage seines Buchungswunsches ein für DJH-UWE befristet verbindliches Vertragsangebot zusammen mit diesen Reisebedingungen, dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Art. 250 EGBGB, dem Sicherungsschein für die Kundengeldabsicherung sowie einer Buchungsbestätigung unter Vorbehalt der Vertragsannahme durch den Kunden, die inhaltlich und formell nach Maßgabe nachstehender Ziffer 2.6 ausgestellt wird.

b) An das Vertragsangebot ist DJH-UWE für die im Vertrag angegebene Dauer, sofern keine Angabe erfolgt, für die Dauer von 5 Werktagen gebunden. Der Vertragsschluss kommt sodann (außer im Fall nachstehender Ziffer 2.2 d) ) mit Zugang des vom Kunden gegengezeichneten Vertrags (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Vertrags als Anhang) zustande.

c) Erfolgt keine fristgerechte Gegenzeichnung des Vertrags durch den Kunden, kommt (außer im Fall nachstehender Ziffer 2.2 d) ) kein Vertragsschluss zustande und die unter Vorbehalt übersandte Buchungsbestätigung wird gegenstandlos.

d) Soweit der Buchungswunsch des Kunden kurzfristig vor Anreise erfolgt und DJH-UWE dies ausdrücklich im Reisevertragsangebot erlaubt, kann der Kunde das Vertragsangebot auch konkludent durch Anreise in der JH und Zahlung des Reisepreises bei Anreise annehmen.

2.3.   Für telefonische Buchungen von Reiseleistungen gilt:

DJH-UWE nimmt telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. Im Übrigen erfolgen die Vertragserklärungen der Parteien und ggf. der Vertragsschluss nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2.2.

2.4.   Für mündliche Präsenzbuchungen von Reiseleistungen in der JH gilt:

Auf Grundlage seines Buchungswunsches erhält der Kunde einen vom Kunden gegenzuzeichnenden Vertrag zusammen mit diesen Reisebedingungen, dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Art. 250 EGBGB, einem Sicherungsschein für die Kundengeldabsicherung sowie einer Buchungsbestätigung unter Vorbehalt der Vertragsannahme durch den Kunden, die inhaltlich und in der Form nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2.6 ausgestellt wird und, die dem Kunden in Papierform ausgehändigt wird. Unterzeichnet der Kunde das Vertragsformular rechtsverbindlich, so kommt der Vertrag auf dieser Grundlage zustande.

2.5.   Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von DJH-UWE erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformularseine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von DJH-UWE im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DJH-UWE den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.DJH-UWE ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vonDJH-UWE beim Kunden zustande.

i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reiseleistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. DJH-UWE wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform übermitteln.

2.6.   Die von DJH-UWE jeweils ausgestellte Buchungsbestätigung entspricht den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt und wird auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermittelt, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

2.7.   DJH-UWE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Reiseleistungsverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3.      Bezahlung

3.1.   DJH-UWE und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Leistung nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

3.2.   Sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart gilt:

Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3.   Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl DJH-UWE zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist DJH-UWE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reiseleistungsvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

4.      Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

4.1.   Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reiseleistungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von DJH-UWE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind DJH-UWE vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2.   DJH-UWE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3.   Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reiseleistungsvertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von DJH-UWE gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reiseleistungsvertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von DJH-UWE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Reiseleistungsvertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.4.   Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte DJH-UWE für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

5.      Inanspruchnahme von Leistungen (An- und Abreise)

5.1.   Die Anreise des Reisenden hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

5.2.   Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Reisende ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchten Reiseleistungen bei mehrtägigen Reiseprogrammen erst an einem Folgetag in Anspruch nehmen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, wird von einer Nichtanreise ausgegangen und es gelten die Regelungen nachstehender Ziffer 6.

c) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung, und der Kunde nimmt aufgrund verspäteter Anreise Reiseleistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, gelten insoweit ebenfalls die Regelungen nachstehender Ziffer 7.

5.3.   Die Freimachung der Unterkunft des Reisenden in der JH hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann DJH-UWE eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt DJH-UWE vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen der JH nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises der JH oder einer mit der JH im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

6.      Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

6.1.   Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reiseleistungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DJH-UWEunter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2.   Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert DJH-UWE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DJH-UWE eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistung oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von DJH-UWE unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3.   DJH-UWE hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel auf Basis des Reisepreises berechnet:

a) Familien, Kleingruppen (weniger als 10 Personen), Einzelreisende sowie bis zu 9 stornierende Teilnehmer einer Gruppe gem. lit. b):

– bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
– ab 59. Tag bis 40 Tage vor Anreise: 20 %
– ab 39. Tag bis 15. Tag vor Anreise: 50 %
– ab 14.Tag bis 7. Tag vor Anreise: 75%
– ab 6. Tag bis zum Tag der Anreise 

oder bei Nichterscheinen: 90%.

b) Schulklassen und Gruppen (ab 10 Personen) sowie mehr als 9 stornierende Teilnehmer einer Gruppe:

– bis 100 Tage vor Anreise: kostenfrei
– ab 99 bis 90 Tage vor Anreise: 20 %
– ab 89. Tag bis 40. Tag vor Anreise: 50 %
– ab 39.Tag bis 7. Tag vor Anreise: 75%
– ab 6. Tag bis zum Tag der Anreise 

oder bei Nichterscheinen: 90%.

Soweit weniger als höchstens 10% aller Teilnehmer einer Gruppe vom Reisevertrag zurücktreten, ist für diese Teilnehmer keine Entschädigung zu leisten. Darüber hinaus gelten die vorstehenden Stornopauschalen gem. Ziffer 6.3 a) (bei weniger als 9 stornierenden Teilnehmern insgesamt) bzw. gem. Ziffer 6.3 b) (bei mehr als 9 stornierenden Teilnehmern insgesamt).

6.4.   Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, DJH-UWE nachzuweisen, dass DJH-UWE überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von DJH-UWE geforderte Entschädigungspauschale.

6.5.   DJH-UWE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit DJH-UWE nachweist, dass DJH-UWE wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist DJH-UWE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.6.   Ist DJH-UWE infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat DJH-UWE unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

6.7.   Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von DJH-UWE durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reiseleistungsvertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie DJH-UWE 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6.8.   Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

7.      Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung DJH-UWE bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. DJH-UWE wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8.      Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1.   DJH-UWE kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von DJH-UWE beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b)DJH-UWE hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c)DJH-UWE ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von DJH-UWE später als 31 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2.   Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 6.6. gilt entsprechend.

9.      Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1.   DJH-UWE kann den Reiseleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von DJH-UWE nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von DJH-UWE beruht.

9.2.   Kündigt DJH-UWE, so behält DJH-UWE den Anspruch auf den Reisepreis; DJH-UWE muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die DJH-UWE aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10.    Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

10.1.  Reiseunterlagen

Der Kunde hat DJH-UWE oder seinen Reisevermittler, über den er die Reiseleistung gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von DJH-UWE mitgeteilten Frist erhält.

10.2.  Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit DJH-UWE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von DJH-UWE vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von DJH-UWE vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an DJH-UWE unter der mitgeteilten Kontaktstelle von DJH-UWE zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von DJH-UWE bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reiseleistung gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von DJH-UWE ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3.  Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Reiseleistungsvertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er DJH-UWE zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von DJH-UWE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11.    Beschränkung der Haftung

11.1.  Die vertragliche Haftung von DJH-UWE für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

11.2.  DJH-UWE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von DJH-UWE sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

DJH-UWE haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von DJH-UWE ursächlich geworden ist.

12.    Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber DJH-UWE geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistung über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Soweit sich der Vertrag auf eine einzelne Reiseleistung bezieht und der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts und diese Bedingungen rechtlich benachteiligt sein sollte, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Gastaufnahmerechts (Miet- und Dienstleistungsrecht) bzw. die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen. Insbesondere gilt in diesem Fall die in § 651j BGB geregelte Verjährungsfrist nicht, sondern die allgemeinen Verjährungsregelungen.

13.    Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen

13.1.  Die nachstehenden Regelungen dieser Ziffer 13 gelten, ergänzend zu diesen Reise-bedingungen von DJH-UWE, für Reise- und Unterkunftsleistungen gegenüber geschlossenen Gruppen.

13.2.  Geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind:

a) Eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Unterkunfts- oder Reiseleistungen in einer JH mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und „GA“ abgekürzt.

b) Eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit, die in satzungsmäßigen Bestimmungen des DJH-UWE, insbesondere zur Gruppenmitgliedschaft, sowie in Ausschreibungen und Angeboten als Gruppe bezeichnet ist. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) die für die Gruppe handelnde Person.

c) Jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) ebenfalls die für die Gruppe handelnde Person.

13.3.  Gruppenverantwortliche(r) – nachfolgend „GV“ abgekürzt – sind der oder die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit DJH-UWEvornehmen und/oder die Gruppe im Auftrag des GA als verantwortliche Leitungsperson begleiten.

13.4.  DJH-UWE haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von DJH-UWE – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von DJH-UWE angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit DJH-UWE vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von DJH-UWE enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von DJH-UWE vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.

13.5.  DJH-UWE haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit DJH-UWE abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

13.6.  Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 10.2 lit. c) vorzunehmen.

13.7.  Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder ein von diesen eingesetzter Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für DJH-UWE Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens DJH-UWE anzuerkennen.

14     Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

14.1.  DJH-UWE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass DJH-UWE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für DJH-UWE verpflichtend würde, informiert DJH-UWE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. DJH-UWE weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.2.  Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und DJH-UWE die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können DJH-UWE ausschließlich an deren Sitz verklagen.

14.3.  Für Klagen von DJH-UWE gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DJH-UWE vereinbart.

 

————————————————————————————————

© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,
Stuttgart | München, 2018

———————————————————————————————–

 

Reiseveranstalter ist:

Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH
Amtsgericht Bremen, HRB 21807 HB
Thorsten Richter (Geschäftsführer)
Woltmershauser Alle 8
28199 Bremen
Tel.: 0421-59830-0
Fax.: 0421-59830-55
Mail: service.nordwesten@jugendherberge.de

 


 

Hausordnung für Jugendherbergen

Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Jugendherbergen! Unsere Gäste finden nicht nur eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen. Diese haben oftmals individuelle Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnisse. Die Jugendherbergen haben Hausregeln, die helfen sollen, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und einen spannungsarmen Aufenthalt zu ermöglichen. Die folgenden Grundregeln sollen daher von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.

Ankunft

Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste vergeben werden.

Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch oder direkt in der Jugendherberge erfahren, ob es freie Plätze gibt.

Wer in einer Jugendherberge übernachten oder andere Angebote in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, ausländische Gäste ohne Mitgliedskarte müssen eine „Internationale Gastkarte“ erwerben.

Aufenthalt

Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Familien können nach Anmeldung in einem Zimmer gemeinsam untergebracht werden, sofern es verfügbar ist.

Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z. B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen.

Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.

In Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet.

Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen der Jugendherbergen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, mit Ausnahme von zugewiesenen Anschlüssen.

Rauchen ist in der Jugendherberge nicht gestattet.

Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ihrem Gelände nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Insbesondere Blinden- und Servicehunde können in Absprache mit der Herbergsleitung in der Jugendherberge bleiben. Die Landesverbände können für Hunde in ausgewiesenen Jugendherbergen weitere Ausnahmen zulassen.

Jugendherbergen sind in der Regel bis 22 Uhr geöffnet.

Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Um die Nachtruhe für andere Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.

Bitte nehmen Sie bei Ihrem Aufenthalt Rücksicht auf andere Gäste, besonders wenn Sie elektronische Geräte benutzen.

Abreise

Die Schlafräume müssen bis 10 Uhr geräumt sein.

Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.

Hausrecht

Die Herbergsleitung oder ein von ihr Beauftragter übt das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus.

Diese können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot wird mündlich begründet.


Diese Hausordnung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. November 2017 in Berlin verabschiedet.

 


 

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Buchung

Verantwortlicher

Für die Datenerarbeitung ist die Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH, Woltmershauser Allee 8, 28199 Bremen verantwortlich.

Allgemeine Angaben

Wir erheben grundsätzlich nur die Daten, die erforderlich sind

  • für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • zur Wahrung der berechtigten Interessen.

Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

Wir verarbeiten die über die Buchung bzw. Buchungsanfrage erhobenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Hiervon umfasst sind insbesondere folgende Daten: Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-/Mobilfunknummer), Buchungsdaten (Anzahl und Alter der Gäste, Buchungszeitraum, Verpflegungsdetails) sowie ggfls. Bankverbindung.

Die Daten werden für 10 Jahre gespeichert, insbesondere nach Maßgabe der §§ 14, 14b UstG, § 256 HGB, § 147 AO. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert und für den allgemeinen Zugriff gesperrt, wenn diese für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden.

Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung 

Sofern Sie freiwillige Angaben gemacht haben oder uns eine gesonderte Einwilligung für die Versendung eines Newsletters erteilt haben, erfolgt eine entsprechende Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, stellen wir die entsprechende Datenverarbeitung ein.

Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen

Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO wie folgt:

a)    Wir verarbeiten Ihren Namen und Ihre Anschrift, um Sie auf dem Postweg über neue Angebote zu informieren. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Steigerung der Auslastung unserer Jugendherbergen und der Umsatzsteigerung.

b)    Zur elektronischen Bewerbung eigener ähnlicher Produkte verwenden wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, sofern wir diese im Zusammenhang mit Ihrer Buchung erhalten haben. Auch hier liegt unser berechtigtes Interesse in der Steigerung der Auslastung der angebotenen Jugendherbergen und der Umsatzsteigerung.
Sie können der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen. Hierdurch entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Ihre Daten werden mit der Geltendmachung des Widerspruchsrechts gelöscht

Datenempfänger

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (insbesondere nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht. Falls erforderlich, werden personenbezogene Daten an die Unternehmen weitergegeben, die an der Abwicklung dieses Vertrags beteiligt sind, z. B. Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, Kooperationspartner zur Durchführung von gebuchten Veranstaltungen, etc.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten über die Zentrale der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH, Woltmershauser Allee 8, 28199 Bremen, E-Mail-Adresse: dsb.uwe@jugendherberge.de

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der entsprechenden Regelung der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15) über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung (Art. 16, 17). Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Widerspruch

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Dieses Recht haben Sie vorliegend hinsichtlich der Datenverarbeitung zur Kundenverwaltung sowie zu Werbezwecken per Post. 

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Im Falle der Werbung mittels E-Mail können Sie der Datenverarbeitung jederzeit ohne Vorliegen von Gründen widersprechen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Bremen ist das Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven.